a) Europäisches Patent EP 0 000 001 betreffend Vorrichtung zum Ausrichten von Federn (nachfolgend EP 001), dessen Einspruchsfrist am 8. März 2006 unbenutzt abgelaufen ist (kläg.act. 2). EP 001 geht auf die internationale Anmeldung PCT/CH2003/000004 zurück, welche am 3. Juni 2003 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt wurde. Die internationale Anmeldung wurde unter der Veröffentlichungsnummer WO 2004/000005 am 5. Februar 2004 auf Deutsch publiziert. Unbestrittenermassen besteht ein allfälliger Schadenersatzanspruch der Klägerin seit dem Datum der Veröffentlichung der PCT- Anmeldung, also seit dem 5. Februar 2004 (Klage Rz. 89; Klageantwort Rz.