Im Vergleich zum Projekt der Beklagten war dies technisch eine andere Lösung. Die vorhandene Ähnlichkeit beschränkte sich auf die äusseren Abmessungen der Baugrube (sog. “Geometrie“ der Baugrube). Diese Geometrie ist jedoch unabhängig von der Art der Baugrubensicherung, sondern bestimmt sich nach dem Bauprojekt, nämlich Lage des Hauses, Grösse und Tiefe der Baugrube. Grundidee und Konzept der beiden hier relevanten Baugrubensicherungen unterscheiden sich jedoch so stark voneinander, dass der Experte von zwei verschiedenen technischen Lösungen spricht (vgl. Zusatzexpertise, S. 16).