Nicht zutreffend ist nach den Feststellungen des Experten die von den Zeugen F. D. und P. C. - in Übereinstimmung mit der klägerischen Darstellung - vorgebrachte Behauptung, die Unternehmervariante habe aus einem Riegelsystem bestanden. Diese Sicherungsart sei erst im Februar 1997 nach erfolgtem Schadenereignis zur Stabilisierung der Baugrube angeordnet und ausgeführt worden. Diese Variante ist somit gemäss Expertise nicht die Unternehmervariante (Expertise, S. 10; Zusatzexpertise, S. 7 bis 9). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte