zu entnehmen, dass die Baugrubensicherung im östlichen Teil des Grundstückes, d.h. im am meisten rutschgefährdeten Teil, ausschliesslich mit einer armierten Filterbetonschicht ausgeführt worden sei (Expertise, S. 10). Die von der K. AG vor den Rutschungen tatsächlich ausgeführte Hangsicherung habe, da nicht mehr vernagelt, praktisch nur noch bezüglich Geometrie, d.h. der äusseren Abmessung, mit dem Projekt der Beklagten zu tun. Die freien, ungestützten Böschungen zeigten ein komplett anders statisches und erdbaumechanisches Verhalten als die vernagelten Böschungen.