Die Grundidee (Nagelwand in nicht standfestem Material), das Konzept (Nagelwand mit Berme, 4 Aushubetappen) und die Geometrie (äussere Abmessungen) seien von der K. AG mit wenigen Abstrichen vom Projekt der Beklagten übernommen worden, quantitativ seien jedoch Einsparungen geplant gewesen. Gesamthaft ist gemäss Experte aber eindeutig erkennbar, dass das Projekt der Beklagten von entscheidender Bedeutung war (Expertise, S. 15/16). Allerdings hält der Experte auch fest, dass bis zum Eintritt der ersten Rutschungen am 23. Januar 1997 der grösste Teil des Aushubes erstellt worden sei, ohne dass jedoch auch nur ein einziger Bodennagel eingebaut worden wäre. Weiter sei den Unterlagen