4.2. Mit Entscheid vom 2. September 2008 beschloss das Handelsgericht, über die Tauglichkeit des beklagtischen Projekts und über die Bedeutung des Projekts für die Erarbeitung der Unternehmervariante eine Expertise einzuholen (ger. act. 48). Als Experte wurde C. N., dipl. Ing. ETH/SIA/USIC, Y., eingesetzt (ger. act. 64). Die Experteninstruktion fand am 17. Dezember 2008 statt. Der Experte erstatte am 22. Oktober 2009 sein Gutachten (ger. act. 76). Die Ergänzungsfragen der Parteien beantwortete der Experte mit Zusatzgutachten vom 8. Februar 2010 (ger. act. 101). Am 17. August 2010 fand die mündliche Schlussverhandlung zur Beweiswürdigung, insbesondere zur Würdigung der Gutachten, statt.