Ob nicht auch Pläne des Ingenieurs oder der Geologen vorgelegen hätten, könne er sich jedoch nicht mehr erinnern. Weiter führte er aus, dass die K. AG, wenn sie eine Unternehmervariante vorschlage, dies mit dem Fachingenieur bzw. dem Fachbauleiter bespreche. Hier sei der Bauleiter des Architekten während der ganzen Baugrubenphase Ansprechpartner gewesen (ger. act. 38).