Der Zeuge F. D. wusste indes nicht mehr genau, welche Unterlagen für die Unternehmervariante – eigene oder solche des Ingenieurs – zur Verfügung gestanden hatten. Ebenfalls hielt der Zeuge F. D. fest, dass die K. AG in jedem Fall davon ausgehe, dass die Variante, die ausgeschrieben werde, technisch einwandfrei sei, diese berechnet und aufgrund der Geologie ausgearbeitet worden sei. Wenn eine Nagelwand, mithin ein “weiches“ System, ausgeschrieben werde, gehe die K. AG davon aus, dass man auch mit Riegeln arbeiten könne. Wenn aber ursprünglich eine Rühlwand, ein viel “steiferes“ System, vorgeschlagen sei, werde dies bei der Unternehmervariante berücksichtigt (ger.