Der Zeuge F. D., Geschäftsführer der K. AG, führte im Wesentlichen aus, dass die K. AG bei der Ausarbeitung der Unternehmervariante davon ausgegangen sei, es “stehe ein Ingenieur dahinter“. Die K. AG habe keinen Plan erstellt, es habe aber eine Skizze mit den Riegeleinteilungen gegeben, um die Kosten der Unternehmervariante zu berechnen. Der Zeuge F. D. wusste indes nicht mehr genau, welche Unterlagen für die Unternehmervariante – eigene oder solche des Ingenieurs – zur Verfügung gestanden hatten.