Er habe auch keine Unterlagen betreffend Unternehmervariante angefordert, weil er nicht gewusst habe, welche Vergabe nun stattgefunden habe (EV J. S. S. 5 f.). Zu Beginn der Einvernahme hatte der Zeuge J. S. allerdings die Frage, ob ihm bekannt sei, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Beklagten und der Bauherrschaft aufgelöst worden sei, verneint. Und er verneinte auch die weitere Frage, ob ihm bekannt sei, ob der erwähnte Vertrag teilweise aufgelöst worden sei (EV J. S. S. 3 f.). Diese Antworten präzisierte er aber in der Folge mit den eingangs erwähnten Ausführungen und indem er zusätzlich