3.2. Anlässlich seiner Einvernahme bestätigte der Zeuge J. S., dass er anlässlich des Telefongesprächs mit Herrn M. S., dem zuständigen Architekten, gesagt habe, bei einer Unternehmervariante habe der Unternehmer die Verantwortung für die Sicherung, also die Statik und die Ausführung. Er habe denn auch keine Unterlagen zur Unternehmervariante erhalten, weshalb er diese nicht habe prüfen können. Er habe auch keine Unterlagen betreffend Unternehmervariante angefordert, weil er nicht gewusst habe, welche Vergabe nun stattgefunden habe (EV J. S. S. 5 f.).