© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Rechtsschriften, die Unternehmervariante sei auch ohne fachliche und rechnerische Überprüfung untauglich gewesen, dahingehend, dass dies für ihn erst im Nachhinein ersichtlich gewesen sei. Bis zum Schadensereignis habe er die Unternehmervariante gar nicht gekannt, weshalb er hierüber bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Stellungnahme abgegeben habe. Er habe auch keine Unterlagen erhalten, weder vom Architekten noch vom Bauleiter noch vom Unternehmer.