Bauingenieurleistungen. Gegenstand dieses Ingenieurvertrages war die Projektierung der Baugrube, der Baugrubensicherung sowie der Tragkonstruktion, die Baukontrolle betreffend Tragkonstruktion und die Bauleitung in Bezug auf die Baugrube sowie deren Sicherung. Im Spätsommer 1996 erstellte die Beklagte die Ausschreibungsunterlagen u.a. für die Baugrubensicherung, wobei sie die Errichtung einer Nagelwand beabsichtigte. Die K. AG offerierte alle beschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit der Baugrube und deren Sicherung.