1. Die drei Ehepaare B., S. und H. schlossen sich zu einem Baukonsortium zusammen, um an der X.-strasse in Y. ein Dreifamilienhaus zu bauen. Sie versicherten sich bei der Klägerin. Mit der Planung und Realisierung beauftragten sie die N. Architekten AG. Mit der Beklagten schlossen sie einen Vertrag für die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte