die Einspruchsabteilung des EPA - die Fragen der Offenbarung bzw. Ausführbarkeit nicht vertieft geprüft hat, mit einlässlicher und nachvollziehbarer Begründung unter Beizug ausschliesslich der DE OS 3333 die Neuheit des Streitpatents verneint. In erster © Kanton St.Gallen 2025 Seite 29/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte