Mit den weiteren Merkmalen 4, 5 und 5.1 einer Dichtmasse gemäss Streitpatent lasse sich die beanspruchte einkomponentige Dichtmasse nicht von einer Dichtmasse auf Basis einer wässrigen Dispersion von insbesondere Styrol-Butylarylat-Copolymer- Dispersionen gemäss Lehre der DE OS 3333 abgrenzen, weshalb die Neuheit zu verneinen sei. Denn die unter dem Namen Acronal 290 D handelsüblichen wässrigen Styrol-Butylarylat-Copolymer-Dispersionen der Ausführungsbeispiele in der DE OS 3333 würden in Zusammensetzung mit verschiedenen üblichen, im Übrigen auch von der Lehre des Streitpatents umfassten Additiven eine dem Streitpatent entsprechende