Merkmal B gemäss kläg. act. 35). Mit den weiteren Merkmalen 4, 5 und 5.1 einer Dichtmasse gemäss Streitpatent lasse sich die beanspruchte einkomponentige Dichtmasse nicht von einer Dichtmasse auf Basis einer wässrigen Dispersion von insbesondere Styrol-Butylarylat-Copolymer- Dispersionen gemäss Lehre der DE OS 3333 abgrenzen, weshalb die Neuheit zu verneinen sei.