S. 37 ff.; vgl. dazu kläg. act. 35 und die von den Beklagten an Schranken eingereichte "Merkmalsübersicht der Klagepatente im Vergleich zu DE OS 3333 [OS H.]"). Gemäss Bundespatentgericht sind in der DE OS 3333 Massen zum Dichten auf Basis einer wässrigen Dispersion von Styrol-(Meth)Acrylat-Copolymeren mit 1-12 C-Atomen im Acrylat- bzw. Methacrylat-Teil beschrieben, die offensichtlich einkomponentig seien und damit die Merkmale 1, 1.1 und 2 (vgl. Beschluss S. 34 E. III.3.a) einer Dichtmasse gemäss Streitpatent, d.h. DE 2222, aufweisen würden.