der Gegenstand von EP 4444 und CH 1111 einander gegenüber gestellt werden. Sie führten aus, alle Merkmale von EP 4444 würden sich auch in CH 1111 finden, lediglich in leicht unterschiedlicher Verteilung auf Haupt- bzw. Unteransprüche. Ein Unterschied bestehe in Bezug auf das Merkmal A, indem EP 4444 eine Dispersion von Polyacrylaten fordere, während CH 1111 eine Dispersion von Vinylpolymeren beanspruche. Bei Polyacrylaten handle es sich um eine Untergruppe von Vinylpolymeren. Sofern der neuheitsschädliche Stand der Technik die Neuheit des Merkmals Polyacrylatdispersion zerstöre, gelte dies auch für das Merkmal Vinylpolymerdispersion: