Der Experte führt weiter aus (Gutachten S. 8 ff. Ziff. 7.1 und 7.2), dass die Zusammensetzung der "Dichtmasse", abgesehen vom nicht hinreichend spezifizierten Hinweis, dass es sich um Polymere handelt ("Vinylpolymere" bzw. "Vinylpolymere auf Basis von Acrylat- und/oder Methacrylatmonomeren"), nicht konkret und nachvollziehbar offenbart sei (Gutachten S. 11 Ziff. 7.3 erstes Lemma). Die Polymerdispersion sei für die Erzielung der spezifischen neuen und unerwarteten Eigenschaften entscheidend, da die "Dichtmasse" gemäss CH 1111 ausschliesslich aus der Polymerdispersion ("Vinylpolymere und Wasser") bestehe (Gutachten S. 11 Ziff. 7.3 zweites Lemma).