In der Eingabe vom 9. März 2006 verlangte die Klägerin 1 ein Doppelteam von Experten (HG.2005.124-HGP/ Ger.act. 28 Rz. 25 ff.) und in der Eingabe vom 3. April 2006 hielt sie wörtlich fest, sie wolle "sich aber gegenüber dem Vorschlag des Gerichts, Herrn Patentanwalt F. als Patentexperten zu bestellen, nicht verschliessen, sofern - wie von den Gesuchsgegnerinnen in ihrer Vernehmlassung vom 9. Januar 2006, S. 25, beantragt - vorab das Fachwissen von Herrn F. auf dem Gebiet der Polymerchemie und der Dichtmassen und Klebstoffe geklärt wird" (HG.2005.124-HGP/Ger.act. 42).