beizuziehen sei (Entscheid vom 23.06.2008 S. 7 E. I.8). In der Folge ersuchte F. nicht um Beizug eines zusätzlichen Experten, woraus zu schliessen ist, dass er das Gutachten gestützt auf seine Fachkunde erstatten konnte. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass der Experte aufgrund des Einwandes der beschränkten Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Polymerchemie ein Gutachten einseitig zu Lasten der Klägerin 1 erstellt hätte. Die Klägerinnen haben in diesem Zusammenhang auch keine entsprechenden, substantiierten Ausführungen gemacht. In der Eingabe vom 9. März 2006 verlangte die Klägerin 1 ein Doppelteam von Experten (HG.2005.124-HGP/ Ger.act.