Im Massnahmeverfahren (HG. 2005.124-HGP) wurde F. zum Experten bestimmt, nachdem die Parteien keine hinreichend begründeten Einwände gegen ihn vorgebracht hatten (Entscheid vom 23.06.2008 S. 7 E. I.8). Im Schreiben vom 2. Februar 2006 äusserte die Klägerin 1 Bedenken gegenüber F in fachlicher Hinsicht, da er aufgrund seines Studiums der organischen und anorganischen Chemie soweit ersichtlich keine praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Polymerchemie habe (HG.2005.124-HGP/Ger.act.