2005.124-HGP). Mit nachträglicher Eingabe vom 18. Dezember 2007 reichten die Beklagten den Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung I des Deutschen Patent- und Markenamts vom 13. Dezember 2007 ein. 8. Die Klägerinnen beantragten am 31. Juli 2008 die Sistierung des Verfahrens bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Einspruch gegen EP 4444 vor dem Europäischen Patentamt (EPA) rechtskräftig entschieden ist. Der Handelsgerichtspräsident wies das Sistierungsgesuch der Klägerinnen mit Verfügung vom 21. Oktober 2008 ab.