Die Beklagten erstatteten am 6. Juli 2006 die Duplik und Widerklagereplik, wobei sie an ihren Rechtsbegehren festhielten. Die Widerklageduplik erging am 18. Dezember 2006, worauf die Beklagten am 8. Januar 2007 eine nachträgliche Eingabe einreichten. Die Klägerinnen nahmen dazu mit Schreiben vom 22. Januar 2007 Stellung. Die Beklagten reichten mit einer nachträglichen Eingabe vom 9. Februar 2007, für welche sie die Zulassung im vorliegenden Verfahren wie auch im Massnahmeverfahren (HG.2005.124- HGP) verlangten, neue Unterlagen ein und beantragten, diese dem Experten F. zuzustellen. Die Klägerinnen nahmen dazu mit Schreiben vom 23. Februar 2007 Stellung.