In den (abhängigen) Patentansprüchen 2-14 werden Dichtmassen nach Anspruch 1 mit bestimmten zusätzlichen Charakteristika definiert; die Ansprüche 15 und 16 betreffen die Verwendung der Dichtmasse, Anspruch 17 betrifft ein Verfahren zur Herstellung der Dichtmasse und die Ansprüche 18-24 betreffen ein System in Verbindung mit einer Dichtmasse. Der Patentanspruch 1 von EP 0000 enthält im Vergleich zu EP 4444 zusätzliche Merkmale (Schälhaftung, Glasübergangstemperatur); er ist bezüglich der Definition von physikalischen Charakteristika somit enger als EP 4444. Hingegen ist EP 0000 bezüglich chemischer Charakteristika (Vinylpolymere/Polyacrylate) breiter als EP 4444 (vgl. Klageantwort Rz.