denn von diesem Ort aus nahm das schädigende Ereignis seinen Ausgang und von ihm aus wurde die ehrverletzende Äusserung gemacht und in Umlauf gebracht (Kropholler, N 75 zu Art. 5 EuGVO). Bei Verletzung eines europäischen Patents, welches kein für alle Benennungsstaaten einheitliches Schutzrecht, sondern ein Bündel separater, jeweils © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte