20.3. Insofern die Kläger behaupten, die Beklagte 5 habe sie geschädigt, indem sie nicht die verdeckten Gewinnentnahmen bei der Vidamed durch Zahlung überhöhter Patentgebühren an die I. S.A. und die H. Ltd. beanstandet habe, sind ihre Vorbringen zu wenig substantiiert und die in diesem Zusammenhang gestellten Editionsbegehren entweder nicht durchführbar oder ebenfalls zu wenig substantiiert.