Welche Gelder von der Vidamed an die I. S.A. und die H. Ltd. verschoben worden seien, entziehe sich der Kenntnis der Kläger (KS, S. 101; KS, S. 100 ff. und Replik, S. 83 f. und S. 89; weitere BO: Edition der Jahresrechnungen der I. S.A. 1994 - 1997 und der H. Ltd. 1994 - 1997 und Detailkonten durch die Beklagten 1, 4 und 5; Edition sämtlicher Verträge zwischen der Vidamed und I. S.A. durch die Beklagte 5 und die U. AG; Expertise über den Wert der Patentund Markenrechte von Sorbarix A20 und 08). Die gesamten Ausführungen zeigten, dass die Gesamtkonstruktion dieser Firmen von der Beklagten 5 vermittelt und initiiert worden sei.