in Irland mitgeholfen und damit den Mittelabfluss in unbekannter Höhe an die E. AG und I. S.A. und H. Ltd. ermöglicht, wodurch die Kläger massiv geschädigt worden seien (Replik, S. 83 f.; kläg. act. 751, 752, 753, 755, 761). Aus den Einvernahmen und Akten der Beklagten 5 gehe klar hervor, dass der Beklagte 1 und 4 an der Einrichtung dieses Konstrukts mitbeteiligt gewesen seien und die Beklagte 5 Kenntnis vom Steuerkonstrukt und über den Abzug von verdeckten Gewinnentnahmen durch Zahlung von Patentgebühren gehabt habe, welche steuerfrei an die I. S.A. und an die H. Ltd. erfolgt seien. Welche Gelder von der Vidamed an die I. S.A. und die H. Ltd.