vorgesehen habe, und dass diese einer ebenfalls noch zu gründenden luxemburgischen Gesellschaft als Mutterfirma habe dienen sollen, da in Irland gewisse Typen von Gesellschaften einer tieferen Besteuerung unterlägen, womit die Erträge der luxemburgischen Firma (E. AG) als Dividenden an die irische Firma gezahlt und dort steuergünstig geäufnet werden konnten (kläg. act. 755, Antworten 7, 8 und 10). Damit habe die Beklagte 5 1995 bei der Schaffung einer Plattform für die Verschiebung von Vermögen von der Vidamed über die E. AG und I. S.A. an die H. Ltd. in Irland mitgeholfen und damit den Mittelabfluss in unbekannter Höhe an die E. AG und I. S.A. und H. Ltd.