19.1. Vorbringen der Kläger Die Kläger machen geltend, am 19. Dezember 1995 habe die G. AG für Treuhand- und Finanzberatung der Vidamed Fr. 141'378.75 (inklusive Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt (kläg. act. 2005). Auffallend an dieser Rechnung sei, dass mit ihr Leistungen fakturiert worden seien, die gar noch nicht erbracht worden waren, beschlage sie doch angebliche Verrichtungen im Zeitraum vom 20. Dezember 1995 bis 31. Dezember 1995. Noch auffallender sei, dass man am 19. Dezember 1995 bereits gewusst haben wolle, wie viele Stunden die einzelnen Mitarbeiter in den kommenden Tagen leisten würden;