18.4. Ist ein mittelbarer Schaden zufolge eines widerrechtlich überhöhten Gehalts des Beklagten 4 nicht hinreichend bewiesen, erübrigt es sich zu den Vorbringen der Parteien hinsichtlich der übrigen Schadenersatzvoraussetzungen (Pflichtverletzung, Kausalzusammenhang, Verschulden) Stellung zu nehmen. 19. Rechnung der G. AG vom 19. Dezember 1995 (kläg. act. 2005)