sorgfältig pflichtgemäss agierenden Verwaltungsrat bereits im Frühling 1995 erkennbar gewesen. Aufgrund des sich bereits im Frühling 1995 abzeichnenden zunehmenden Prozessrisikos, aufgrund des zunehmenden Imageproblems der Gesellschaft in der Öffentlichkeit durch die zahlreiche negative Publizität sowie aufgrund des drohenden Werbeverbots in Deutschland, hätte ein nach objektiviertem Massstab sorgfältig pflichtgemäss agierenden Verwaltungsrat bereits im Frühling 1995 mit einem Umsatzabwärtstrend rechnen müssen und deshalb die Gehaltsvereinbarung mit den Geschäftsleitungsmitgliedern vom 30. Juni 1994 (kläg. act. 945.1, Ziff.