18.3. Dass bei grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Geschäftspraxis der Vidamed zusätzliche, erhebliche Rückstellungen im laufenden Geschäftsjahr 1995 insbesondere für zukünftige Prozessrisiken notwendig sein würden, wäre für einen nach objektiviertem Massstab - 65 -