Lohnjournal (act. 2006) gerade noch vertretbar, weil in einem offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehend, seien hingegen die übrigen Bezüge, nämlich die Verkaufsprovision von monatlich Fr. 25'000.-- (die gar keine Provision im eigentlichen Sinne gewesen sei, weil sie in monatlich gleichbleibender Höhe ausgerichtet worden sei) sowie die im November 1995 ausbezahlte Gratifikation von Fr. 50'000.--. Nicht beanstandet werde die Auszahlung der Vertrauensspesen von Fr. 18'000.-- sowie der effektiven Spesen von Fr. 47'118.75, obwohl Letztere reichlich hoch erscheinen würden.