act. 614, 616, 618, 625), und auch der Hausanwalt der Vidamed in seiner Auskunft über Rechtsangelegenheiten vom 8. Mai 1996 ausführte, es wäre wohl mit einer "Flut" von Rückforderungsprozessen zu rechnen, falls die Streitsache Vidamed / M. GmbH für die Vidamed negativ verlaufen sollte, allerdings nicht im laufenden Geschäftsjahr (bekl5. act. 8, S. 9) und dass er im Übrigen über drohende Rechtstreitigkeiten resp. Eventualverbindlichkeiten keine Angaben machen könne;