Die Revisionsstelle, welche bei pflichtgemässer Sorgfalt ebenfalls wissen musste, dass der Hauptaufwand der G. AG vorliegend nicht im Bereich des Personalmanagements und der Koordination Einkauf lag (zumal sie gleichzeitig auch Revisionsstelle der G. AG war), hätte jedenfalls erkennen müssen, dass der auf dem Konto Nr. 4775 zum grössten Teil verbuchte Aufwand im Zusammenhang mit dem Inkasso der Debitoren stehen musste; sich mithin der Aufwand der Vidamed für die Eintreibung ihrer Debitoren bzw. die Durchsetzung ihrer Kaufverträge von (1994) fast Fr. 0,7 Mio. bei sinkenden Umsatzzahlen auf (1995) sicher über Fr. 1,5 Mio. mehr als verdoppelt hatte.