sein müssenden Fakten (zumindest teilweise Kenntnis der negativen Publizität und hängiger Gerichtsverfahren) weitere interne Abklärungen bezüglich der in den Medien gegen die Vidamed erhobenen Vorwürfe verlangt hatte. Eine kritische Hinterfragung der Verkaufsmethoden der Vidamed und eine unternehmensinterne Untersuchung der gegen die Vidamed erhobenen Vorwürfe spätestens im Sommer 1995 hätte denn auch zu einer anderen Einschätzung der Prozessrisiken führen müssen, was wiederum zur Aufnahme hinreichender Rückstellungen für Prozessrisiken zumindest in der laufenden Buchhaltung für das Geschäftsjahr 1995, spätestens aber zu hinreichenden Rückstellungen im Jah-