die Vidamed erhoben. Im Unterschied zu den Gerichten, welche im Rahmen der Zivilprozesse nur den von den Parteien vorgebrachten Sachverhalt und die eingelegten Beweismittel prüfen konnten, hatte der Verwaltungsrat – wie bereits dargetan – vorliegend umfassendere Möglichkeiten, den erhobenen Vorwürfen nachzugehen und hätte – wäre er seinen Aufsichtspflichten nachgekommen – auch die Unlauterkeit der Geschäftsmethoden der Vidamed erkennen und entsprechend handeln müssen.