107b und c]). In der Antwort der Geschäftsleitung vom 10. April 1996 (unterzeichnet vom Beklagten 4) wurde u. a. festgestellt: "Dringende Probleme von den letzten 3 Monaten stehen tatsächlich nicht an". Im Weiteren verwies der Beklagte 4 den Beklagten 3 auf die nächste VR-Sitzung zum Jahresabschluss 1995, anlässlich welcher die aufgelaufenen Fragen diskutiert werden könnten (bekl3. act. 36, Ziff. 3 [= act. 107d]). Mit Schreiben vom 14. April 1996 des Beklagten 3 an den Beklagten 2 drückte ersterer abermals seine Vorbehalte über die Antwort des Beklagten 4 vom 10. April 1996 sowie sein Unbehagen über seine Einbindung in den Verwaltungsrat der Vidamed aus und zog daraus den Schluss: