34 [= act. 107b]). Vielmehr stellte der Beklagte 3 zuhanden der Geschäftsleitung und des Beklagten 2 im März 1996 fest, dass er seit Ende November 1995 im Wesentlichen ohne Nachricht von der Vidamed sei, weder ein Protokoll noch eine Gesprächsnotiz von der letzten VR-Sitzung [November 1995] erhalten habe; dies obwohl er an der letzen VR-Sitzung im November 1995 darauf aufmerksam gemacht habe, dass der VR laufend über die wichtigsten Geschäftsvorgänge orientiert werden müsse und für strategische Entscheidungen das Einverständnis des VR eingeholt werden müsse (bekl3. act. 34 und 35 [= act. 107b und c]).