Allerdings waren die gemäss Notizen des Beklagten 3 erteilten Auskünfte betreffend Prozessrisiko am 20. November 1995 offensichtlich falsch. Allein aufgrund der von den Klägern und den Beklagten in vorliegendem Verfahren zum Beweis verstellten Gerichtsentscheide stellte sich die Sachlage in tatsächlicher Hinsicht am 20. November 1995 ganz anders dar: Von den angeblich zu jenem Zeitpunkt bereits entschiedenen 50 Klagen in Deutschland liegen 2214 im Recht; hiervon war die Vidamed in 11 Fällen unterlegen und hatte nur in 11 Fällen obsiegt.