Dem Beklagten 4 ist vorzuwerfen, dass er in voller Kenntnis der tatsächlichen Sachlage, – insbesondere auch bezüglich der tatsächlich betrügerischen und unlauteren Geschäftspaxis der Vidamed und der damit kurz- bis mittelfristig zusammenhängenden Prozessrisiken – in treuwidriger Weise die übrigen Organe der Gesellschaft nicht nur nicht über das ihm bekannte bzw. bekannt sein müssende tatsächliche Prozessrisiko rechtzeitig informiert hatte. Vielmehr ist aufgrund der vorliegenden Beweismittel davon auszugehen, dass er mit voller Absicht durch aktive