d) Da die Vidamed nach Juni 1995 keine Dividenden mehr ausschüttete, hatte das Fehlen von hinreichenden Rückstellungen in der Bilanz per 31. Dezember 1995 zwar nicht unmittelbar schadensrelevante Auswirkungen im Sinne eines unrechtmässigen Mittelabflusses zufolge Dividendenausschüttung, doch hatte die Tatsache, dass weder die Bilanz per 31. Dezember 1994 noch die Bilanz per 31. Dezember 1995 aufgrund fehlender hinreichender Rückstellungen die tatsächliche Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft wiedergaben, Einfluss auf die Beurteilung weiterer von den Klägern geltend gemachte Schadenspositionen wie u.a. auf die