abzüglich bereits in der Jahresrechnung 1994 vorzusehende Rückstellungen (vgl. Erw. 13.6.ce. hiervor) Fr. -0,45 Mio. abzüglich frei gewordene Steuerrückstellungen (vgl. kläg. act. 952) Fr. -0,38 Mio.12 Zusätzlicher Rückstellungsbedarf inkl. Rückstellungen für Ersatzkissen per 31.12.1995 von mindestens rund: Fr. 0,640 Mio.