Nach Einschätzung des Handelsgerichts (Art. 42 Abs. 2 OR) hätten damit für Prozessrisiken und Ersatzkissen per 31. Dezember 1995 zusätzlich zu den Rückstellungen per 31. Dezember 1994 rund Fr. 0,640 Mio. zurückgestellt werden müssen. Im Einzelnen stützt sich das Handelsgericht bei seiner Schätzung auf folgende Kennzahlen aus den Jahresrechnungen der Vidamed ab: