c) Aufgrund vorgenannter Tatsachen, aufgrund des Umsatzeinbruchs in der zweiten Jahreshälfte 1995 sowie aufgrund der – soweit in diesem Verfahren nachgewiesen – im Geschäftsjahr 1995 weiter gesunkenen Prozesserfolgsquote der Vidamed11, hatte sich die aus den unlauteren Geschäftspraktiken der Vidamed ergebende Gesamtsituation massiv verschärft, weshalb im Frühjahr 1996 damit hatte gerechnet werden müssen, dass mindestens 6% des bilanzierten Gesamtumsatzes mit Sorbarix-Kissen im Zeitraum von Januar 1993 bis Dezember 1995 durch Rückforderungen von Vidamed-Kunden kurz- bis mittelfristig gefährdet war. Nach Einschätzung des Handelsgerichts (Art.