"3. Betreffend drohende Rechtsstreitigkeiten resp. Eventualverbindlichkeiten (vgl. Art. 663b OR) können von unserer Seite keine Angaben gemacht werden. Festzuhalten bleibt lediglich, dass wohl mit einer "Flut" von Rückforderungsprozessen zu rechnen wäre, falls die Streitsache Vidamed / M. GmbH (...) für unsere Mandantin negativ verlaufen sollte. Meines Erachtens würde dies jedoch ohnehin nicht im laufenden Geschäftsjahr aktuell, da doch mit einer längeren Prozessdauer zu rechnen ist." (bekl5. act. 8, S. 9, Ziff. 3).