b) Für die Beurteilung des Rückstellungsbedarfs im Geschäftsjahr 1995 ist insbesondere zu berücksichtigen, dass erstens zwischen Juni 1995 und dem Zeitraum der Erstellung bzw. Prüfung der Jahresrechnung 1995 (Frühling 1996) weitere negative Berichterstattung in Handwerkerzeitungen, Tageszeitungen, Konsumentenzeitschriften, etc. über die Vidamed publiziert worden war (kläg. act. 618 - 625) und zweitens das Landgericht Frankfurt a. M. in seinem Entscheid vom 27. September 1995 (kläg. act. 530) seinen vorsorglich erlassenen Beschluss vom 06.07.1995 (kläg.